Vertriebsrecht, Unternehmens­kooperationen

Im täglichen Geschäftsleben sind Sie darauf angewiesen, dass Verträge mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Kooperationspartnern in zulässiger Weise ausgestaltet und durchsetzbar sind. Ich unterstütze Sie dabei, bestehende Gestaltungsspielräume zu nutzen und Risiken zu minimieren.
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Im Detail

Beratung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Vertriebsverträgen (z.B. Exklusiv- oder Selektivvertrieb, Franchising-Systeme)  
Beratung zur Ausgestaltung von Handelsvertreter-/Agenturverträgen  
Beratung zu kartellrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Übertragung von Immaterialgüterrechten  
Beratung zu kartellrechtlichen Aspekten von Kooperationen mit Wettbewerbern (z.B. zur Zulässigkeit von Einkaufs- oder Produktionsgemeinschaften („ARGEn“) und von Kooperationen im Bereich F&E).